Die nationale Präventionsstrategie öffnet Türen - Dr.Seiler vom Burnout-Netzwerk empfiehlt des Gesetztestext



Die nationale Präventionsstrategie öffnet Türen
Die Idee zum Präventionsgesetz liegt über zehn Jahre zurück. Im Juni 2015 hat es der Deutsche Bundestag endlich beschlossen und es im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) § 20 verankert. Damit die Gesundheitsförderung in Lebenswelten und Betrieben auch umgesetzt wird, bedarf es einer nationalen Präventionsstrategie. Hierfür sollen Bundesrahmenempfehlungen und alle vier Jahre ein Präventionsbericht ausgearbeitet werden, der dokumentiert, ob und wie das Gesetz gelebt wird.
Die Nationale Präventionskonferenz hat die Bundesrahmenempfehlung mit Inhalten gefüllt und im Februar 2016 veröffentlicht. Daran mitgewirkt haben gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung sowie Vertreter von Bundes- und Landesministerien, kommunalen Spitzenverbänden, der Bundesagentur für Arbeit, von Sozialpartnern, Patienten und der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung. Sie haben drei gemeinsame Ziele festgelegt
  • gesund aufwachsen
  • gesund leben und arbeiten
  • gesund im Alter
Alle Maßnahmen im Rahmen des PrävG sollen systematisch in die Prozesse und Strukturen der Lebenswelt integriert werden. Als besonders förderliche Faktoren werden dabei die Partizipation der Klienten, ein kompetenzzentriertes und evidenzbasiertes Vorgehen und die Stärkung von persönlicher gesundheitsbezogener Handlungsfähigkeit und Selbstbestimmung gesehen. Ergotherapeuten wissen. Das Beschriebene ist ihr tägliches Brot.
Das Präventionsgesetz soll bewirken, dass verschiedene Akteure verzahnt handeln. 

Kommentare